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twm’s blog: [German only] Fahrradbeleuchtung

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Es wird wieder dunkel, und so allmählich braucht man auch zu normalen Radfahrzeiten wieder Licht. Seit einiger Zeit sind laut STVZO batteriebetriebene Lampen auch für normale Fahrräder zugelassen, sofern sie einige Bedingungen erfüllen. Passend dazu hatte Aldi Nord am 11.8.2014 die Pedaluxx LED Fahrradbeleuchtung im Angebot. Ich habe zugegriffen, weil ich dachte, dass man für 9,99 Euro nicht allzuviel verliert, wenn sie nichts taugt.

Die Lampen an sich sind ganz OK, auch wenn es ziemlich verwirrend ist, dass die Lade-Kontrolleuchte der Frontlampe an geht, wenn die Batterien gewechselt werden sollen, die des Rücklichts hingegen geht dann aus.

Die Halter allerdings sind ziemlich wacklig. Ich bin mir sicher, dass sie nicht lange halten werden. Schon bei der Montage der Halterung für die Frontlampe habe ich bemerkt, dass sich das dünne Plastik, in dem die Schraube halten soll, nach außen verbiegt.

Ich hatte vorher (bevor mir das Fahrrad komplett geklaut wurde) eine andere (aber auch deutlich teurere) Frontlampe, damals noch ohne STVZO-Zulassung, deren Halter bombenfest sass. Leider gibt es die nicht mehr zu kaufen.

Batterien (8x AAA) waren dabei, aber ich werde sie, sobald sie leer sind, durch Akkus ersetzen.

Man sollte vielleicht erwähnen, dass die neue Fassung der STVZO zwar batteriebetriebene Lampen erlaubt, man diese allerdings nach STVO bei der Benutzung des Fahrrads (also auch tagsüber) montiert haben muss. Mitführen alleine reicht nicht. Genaugenommen ist es sogar noch schlimmer: Die Leuchten müssen “fest” am Rad montiert sein, danach wären Ansteckleuchten gar nicht zulässig. Ob das so ist, ist noch nicht endgültig geklärt.

Mir persönlich ist es ziemlich egal, was diese Vorschriften zur Fahrradbeleuchtung sagen. Mir ist wichtig, dass ich im Straßenverkehr gesehen werden, denn ich möchte gerne noch ein paar Jährchen leben und ich weiß, wie schlecht Radfahrer ohne Licht in der Dämmerung zu sehen sind. Deshalb werde ich diese Beleuchtung testen und verwenden, wenn sie ihren Zweck erfüllt. Wenn nicht, muss eine andere her, Zulassung oder nicht.

Vielleicht noch ein Hinweis: Anders als früher sind Fahrradlampen heute so hell, dass sie entgegenkommende Verkehrsteilnehmer blenden, wenn sie falsch eingestellt sind. Die Frontlampe muss so eingestellt sein, dass ihr Leuchtkegel die Straße max. 15 m vor dem Fahrrad beleuchtet. Mir kommen in letzter Zeit leider immer wieder andere Radfahrer entgegen, deren Licht viel zu hoch gestellt ist.

(STVO = Straßenverkehrsordnung, STVZO = Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung)


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